Unterstadttor
Das Unterstadttor (früher auch „Niedertor“ oder „Kugelwehrtor“ genannt) ist das älteste erhaltene Tor der Stadt. 1325 wird es erstmals schriftlich erwähnt.
Das Unterstadttor steht bis heute, größtenteils unverändert, jedoch wurde sein Pendant, das "Hintere Seetor", 1852 abgebrochen.
Die Stadtbefestigung, war im Mittelalter nicht nur zur Sicherheit der Bewohner, sie grenzte die Stadt auch vom Umland ab. Stadtmauer, Stadttore, dazu das Marktrecht, das waren wichtige Kriterien, die eine Stadt im Mittelalter ausmachten.
Das Marktrecht wurde Meersburg 1233 verliehen, die Stadtrechte wurden der „Gesamtheit der Bürger“ Meersburgs dann im Jahre 1299 gewährt.
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Unterstadttor
Unterstadtstraße
88709 Meersburg